Am 24.08.2022 hat das Bundeskabinett eine Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) verabschiedet.
Sie manifestiert in grandioser Weise grüne Ideologien, indem der lange gehegte Traum vom universellen Energiesparen umgesetzt werden soll.
Schon im Vorwort steht klipp und klar: „Alternativen: keine“ – eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke, sowie eine Nutzung der fertiggestellten und uneingeschränkt betriebsfähigen Pipeline Nord Stream 2 werden in die Abwägung gar nicht einbezogen.
In Dauerschleife werden wir nun von den Medien auf die Einsparung von Gas und Strom eingestimmt. Strom? Laut Wirtschaftsminister Habeck haben wir doch gar kein Strom-Problem, so soll doch die E-Mobilität ausgebaut und sogar gefördert werden. Die „Sektorenkopplung“, also eine Verbindung der Energiesektoren „Gas“ und „Strom“ sollte unseren verantwortlichen Politikern bekannt sein. Aber ist das auch so? Wird diese hier vom Bundesminister mit der genannten Aussage nicht indirekt geleugnet?
Gas kann durch Strom ersetzt werden, z.B. bei der Heizung. Strom kann aber auch aus Gas erzeugt werden und ist dabei flexibel steuerbarer, als wenn auf andere Art und Weise Strom erzeugt wird. Die Betrachtung im Zusammenhang ergibt also tatsächlich Sinn.
Wenn man die Maßnahmen jedoch etwas genauer durchleuchtet und den gesunden Menschenverstand einschaltet, zeigen sich folgende Widersprüche:
1. Keine Einschränkung auf Gas und Strom
Nach dem Anwendungsbereich und den Begriffsbestimmungen folgt §3, Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter: Sofern im Mietvertrag definiert ist, dass eine Mindesttemperatur gewährleistet werden muss, so ist der Mieter nicht mehr daran gebunden. Könnte Energie sparen, nützt im vorliegenden Szenario aber nur, wenn mit Strom oder Gas geheizt wird. Aber auch wenn mit Holz, Öl oder Flüssiggas aus einem Tank, bzw. in der Übergangszeit mit der Solaranlage geheizt wird, soll die Bindung entfallen, obwohl es zum Zweck der Verordnung (Gas und Strom zu sparen) überhaupt nichts beiträgt. Die grüne Seele, wird dadurch gestreichelt, ein anderer Grund ist nicht erkennbar.
Im §4 (Beheizung von privaten Pools) wird der Unterscheidung nach Art der Heizung durchaus Beachtung geschenkt, demnach ist den Autoren durchaus klar, dass das eine Rolle spielt.
Doch auch in §5 (Beheizung von Gemeinschaftsflächen) wird die Unterscheidung nach Energieträgern wieder außen vorgelassen – grüne Ideologie ist hier wieder wichtiger.
Auch in §6 (Höchsttemperatur für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden) und §12 (Mindesttemperatur für Arbeitsstätten in Nichtwohngebäuden) spielt die Art der Heizung wieder keine Rolle. Befindlichkeiten und die Gesundheit der Mitarbeiter und Besucher müssen hinter den grünen Ideen des Energieeinsparens zurückstehen.
2. Witterungsunabhängige Betrachtung
Bemerkenswert ist §10 (Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel): Hier bleibt nicht nur die Art der Heizung außen vor, sondern auch die Temperatur. Im September (und auch Oktober) ist es durchaus denkbar, dass an bestimmten Tagen und Tageszeiten die Außentemperatur höher ist als die im Innenraum, und somit keine Heizenergie eingespart werden kann. Ja, gut, weniger Warmluft von außen heißt ggf. auch weniger Klimaanlageneinsatz. Wenn es außen aber geringfügig kühler ist, kann eine offene Türe sogar helfen die Laufzeiten der Klimaanlage zu reduzieren. Aber egal, Isolation und Abschottung gehen vor, die Türen bleiben zu. Besonders spannend wird es hier, wenn der Lüftungzwang des Infektionsschutzgesetztes mit dem Energiesparen korreliert.
3. Betrachtung im Kontext von Erzeugung, Verbrauch und Export
Für die weitere Betrachtung macht es Sinn, uns etwas mit der Stromerzeugung und dem Verbrauch in Deutschland vertraut zu machen:
Die Gaskraftwerke laufen rund um die Uhr mit relativ konstanter Last. Gegen Mittag und am Abend ab ca. 22 Uhr exportieren wir Strom, am späten Nachmittag und frühen Morgen importieren wir solchen.
Dabei stellt sich die Frage, weshalb wird Strom exportiert, anstatt bei einer Überproduktion die Gaskraftwerke zu drosseln, da dies technisch relativ leicht möglich wäre.
Schauen wir uns in diesem Kontext §11 (Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen) an: Pauschal von 22 bis 6 Uhr dürfen Werbeanlagen nicht mehr beleuchtet werden. Dabei exportieren wir schon heute von 22-3 Uhr Strom ins Ausland und nutzen das nicht als Sparpotential. Insofern dürfte eine Verbrauchsminderung in dieser Zeit nicht wirklich substantiell etwas an der Stromerzeugung ändern.
Die neue Energiesparkampagne des Habeckschen Wirtschafts- und Klimaschutzministerium bedient sich gerade solcher Werbemittel, die den ganzen Tag per Strom die verschiedenen Plakate austauschen. Wären unsere Politiker keine Heuchler, hätten sie bewusst darauf verzichtet um genau diese Energie einzusparen.
4. Weitere Missachtung von Energiequellen
Weiterhin bleibt bei eben genanntem §11die Art der Energie außen vor: Werbeanlagen, die per „Inselsolaranlage“ beleuchtet werden, sind von der Einschränkung nicht ausgenommen. Das heißt, der extra und ausschließlich zum Zweck der Beleuchtung des Werbemittels erzeugte und gespeicherte Strom darf nicht zur Beleuchtung eben dieses Werbemittels genutzt werden!
Als Fazit dieser detaillierten Betrachtung zeigt sich, dass das Ziel und der Weg nicht wirklich zusammen passen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass jetzt lange gehegte grüne Ideen unter dem Vorwand einer Gas-Krise umgesetzt werden. dieBasis steht für nachhaltigen fairen Umwelt- und Klimaschutz und fordert die Aufklärung der unverständlichen Diskrepanz. Außerdem appellieren wir an die Journalisten der öffentlich-rechtlichen Leitmedien, dieses Thema aufzugreifen und zu einem unabhängigen, regierungskritischen Journalismus zurückzukehren und ihre Aufgabe als 4. Macht in einem demokratischen Staat wieder wahrzunehmen.